Die FREIHAND
 Im Jahre 1454 erhielt Neuenbürg, das Asylrecht. Einem alten Rechtsbrauch zufolge durfte die Stadt nunmehr allen Verfolgten Asyl gewähren.
Es wird angenommen, dass dieses Recht von der Burg auf das Stadtchen übergegangen sei.
War ein Verfolgter in der Lage, nahe genug an die Stadtmauer zu gelangen, um einen Handschuh dagegen werfen zu können, so mußte ihm Asyl gewährt werden. Dies erstreckte sich über sechs Wochen und drei Tage.
Während dieser Zeit konnte auch der übelste Verbrecher nicht verurteilt werden.
Quellhinweis: das “neue” Neuenbürger Heimatbuch
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